Island, 2015

Mietwagen buchen – Tipps und Hinweise

Das Angebot für Mietwagen ist gigantisch, die Auswahl an Vermietern riesig. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Anbietern ebenfalls. Wie will man da den Überblick behalten? Im zweiten Teil unserer Serie „Wie du deine Reise planst“ beschäftigen wir uns rund um das Thema Mietwagen und Autovermietung. Wir geben dir Hilfen, wie du einen Mietwagen zu einem guten Preis-Leistungsverhältnis findest und wo du ihn buchen kannst. Wir geben dir Tipps zur richtigen Absicherung im Schadenfall und was du bei der Übergabe vor Ort beachten solltest.

Den Mietwagen suchen und finden

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, einen Mietwagen zu buchen. Zum Einstieg erläutern wir kurz die drei gängigsten Möglichkeiten und warum für uns nur eine Variante in Frage kommt.

1. Die Buchung vor Ort

Auf den ersten Blick scheint dies die einfachste und günstigste Variante zu sein. Klappt alles reibungslos und der Mietwagen wird ohne Beschädigungen wieder abgegeben, ist es womöglich auch die günstigste Variante. Auf der anderen Seite birgt diese Variante jedoch auch Risiken. So liegen die Mietverträge vor Ort meist nur in der Landessprache vor. Was in Juristendeutsch schon schwierig zu verstehen ist, mag in Englisch noch eine Herausforderung sein. In Spanisch, Isländisch oder Thai aber nahezu unmöglich. Umso einfacher haben es die Vermieter, nachteilige Vertragsklauseln dem Reisenden „unterzujubeln“ oder Zusatzversicherungen gar nicht oder doppelt und dreifach zu verkaufen. Von einer seriösen Abwicklung im Schadenfall ganz zu schweigen.

2. Die Buchung über einen Autovermieter

Die direkte Buchung über einen der großen Autovermieter ist meist seriös aber auch mit Abstand die teuerste Variante. Alle großen Autovermieter haben eine Buchungsplattform, über die du die Fahrzeuge sowie die gewünschten Extras direkt buchen kannst. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, muss für etwaige Versicherungen meist kräftig draufzahlen. Dafür folgt die Abwicklung im Schadenfall einem Standardprocedere.

3. Die Buchung über externe Vermittler

Externe Vermittler kaufen bei unterschiedlichen Fahrzeugflottenanbietern Mietverträge in großen Mengen ein und können diese so zu besonders günstigen Preisen anbieten. Die Angebote bieten die Vermittler über ihre Buchungsplattformen an, organisieren die Mietverträge und kümmern sich im Schadenfall um die korrekte Abwicklung. Diese Variante ist am ehesten mit einem klassischen Reisebüro zu vergleichen. Wir haben sehr gute Erfahrungen mit folgenden Anbietern gemacht:

Die Buchung über einen externen Vermittler ist definitiv unsere Empfehlung! Hier hast du die Möglichkeit, aus einem großen Angebot an Mietwagen auszuwählen und erhältst alle erforderlichen Unterlagen für die Abholung vor Ort. Da die Vermittler mit den großen Autovermietungen zusammenarbeiten, werden dir in den meisten Fällen auch deren Fahrzeuge angeboten. Diese sind meist nicht älter als ein Jahr und befinden sich demzufolge in einem sehr guten Zustand. Ein weiterer Vorteil ist der meist gute Versicherungsschutz.

Tipp

Wenn du mit wenig Gepäck außerhalb Europas reist, kann es sinnvoll sein, die kleinste Fahrzeugkategorie zu mieten. Das spart Geld und erhöht die Chance auf ein kostenloses Upgrade auf eine höherwertige Fahrzeugklasse. Die kleinste Fahrzeugkategorie ist meist nicht in ausreichender Menge verfügbar.

Zusatzleistungen

Die Liste an möglichen Zusatzleistungen ist lang und sehr individuell. Im Folgenden erläutern wir kurz, was für uns wichtig und unverzichtbar ist. Einige Leistungen sind in den jeweiligen Angeboten oft schon enthalten.

  • Unbegrenzte Kilometer: Gerade bei Roadtrips ziehen die Kilometer nur so dahin. Hier ein Abstecher zu einem tollen Strand, da ein Umweg zu einem Fotospot und schnell sind wieder ein paar hundert Kilometer mehr auf der Uhr. Wer hier pro Kilometer zahlt, fällt am Ende der Reise aus allen Wolken, wenn die Endabrechnung vom Vermieter kommt. Also gleich auf Nummer sicher gehen und den Haken in der Buchungsmaske bei „unbegrenzte Kilometer“ setzen.
  • Zusatzfahrer: wenn ihr euch zu zweit oder mehr einen Wagen mietet, solltet ihr mindestens einen Zusatzfahrer im Mietvertrag eintragen lassen. Gerade auf langen Strecken ist es äußerst angenehm, sich beim Fahren abzuwechseln. Außerdem will jeder mal die Landschaft genießen und nicht immer auf die Straße starren müssen. Achtung: der Mietwagen darf nur von denjenigen Personen gefahren werden, die im Mietvertrag als Fahrer aufgeführt sind. Andernfalls erlischt der Versicherungsschutz, sollte es zu einem Unfall oder Schaden kommen.
  • Navis sind grundsätzlich praktisch und können meist gegen Aufpreis dazugebucht werden. Hier muss jeder selbst entscheiden, ob ihm das die Mehrkosten wert sind. Vorsicht ist immer dann geboten, wenn das Navi nicht fest im Auto verbaut ist. Wird es geklaut oder beschädigt, haftest du als Mieter, da Navis oftmals nicht durch die Fahrzeugversicherung abgedeckt sind. Wir nutzen entweder die klassischen Straßenkarten oder Offlinekarten auf dem Smartphone oder Tablett.
  • Kindersitze und Schneeketten werden meist nur gegen Aufpreis angeboten und müssen vor Ort bezahlt werden. Eine verbindliche Reservierung im Vorwege ist nicht immer möglich. Hier solltest du dich nochmal explizit mit dem Vermittler oder der Vermietstation vor Ort in Verbindung setzen.

Während du die Fahrzeugmiete inklusive Versicherungen immer vorab bei Vertragsschluss bezahlst, werden die Zusatzleistungen wie Zusatzfahrer, Navi, Kindersitz, etc. meist gesondert ausgewiesen und vor Ort bezahlt.

Tankregelung

Üblich und weit verbreitet ist die sog. voll/voll-Regelung. D.h. du übernimmst den Mietwagen mit vollem Tank und gibst ihn ebenfalls mit vollem Tank zurück. Das ist fair. Alles andere ist Geldschneiderei und unseriös.

Einwegmiete

Roadtrips kannst du auch hervorragend als Oneway-Route planen. D.h. du nimmst deinen Mietwagen an einem Ort entgegen und gibst ihn an einem anderen Ort wieder ab. Die meisten Anbieter lassen sich diesen Service duch eine sog. Rückführungsgebühr bezahlen. Meist ist diese aber erschwinglich. Bei bestimmten Routen ist der zeitliche Gewinn gößer als die Kosten für die Rückführungsgebühr.

Versicherungen

Die versicherten Leistungen sind immer wieder ein heikles Thema. Hier solltest du dich vorab sehr gut informieren, sodass du im Schadenfall nicht auf den Kosten sitzen bleibst und deine Reise zu einem finanziellen Fiasko wird. Natürlich ist der Verzicht auf Versicherungen immer auch eine Möglichkeit zum Sparen. Aus unserer Sicht sparst du hier aber am falschen Ende. Das Argument „Ich fahre vorsichtig und passe gut auf“ zählt hier nicht. Es gibt einfach zu viele Einflüsse, die einen Schaden oder gar Unfall herbeiführen können, auf die du keinen Einfluss hast.

Aus diesem Grund empfehlen wir ausdrücklich den Abschluss eines entsprechenden Versicherungspakets bei Vertragsabschluss in Deutschland. Hier tauchen immer wieder Begriffe und Abkürzungen auf, die für Verwirrung sorgen. Grundsätzlich wird, wie auch in Deutschland, zwischen Haftpflicht- und Kaskoversicherung unterschieden.

Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung kommt grundsätzlich für Fremdschäden auf. Aus den Mietbedingungen sollte daher immer die Höhe der Versicherungssumme hervorgehen. Die Haftpflicht ist meist ohne Selbstbeteiligung (SB), d.h. der entstandene Schaden (z.B. Fahrzeuge, Gebäude, Personen etc.) wird vollständig von der Versicherung übernommen. In diesem Zusammenhang fallen auch oft die Begriffe ALI (Additional Liability Insurance) und LIS (Liability Insurance Supplement). Beides beschreibt die pauschale Erhöhung der Haftpflicht-Deckungssumme. Zum Vergleich: die in Deutschland gesetzlich geltende minimale Deckungssumme beträgt für Personenschäden rund 7,5 Mio. Euro und für Sachschäden 1,22 Mio. Euro. Seriöse Anbieter bieten einen Schutz in ähnlicher Höhe oder mehr an.

Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung deckt alle Schäden am Mietwagen ab. In diesem Zusammenhang fallen immer wieder folgende Begriffe und Abkürzungen, die wir im Folgeden kurz erklären:

  • LDW (Loss Damage Waiver): Hierbei handelt es sich um eine Vollkaskoversicherungen mit Haftungsbefreiung für Schäden am Mietwagen sowie bei Diebstahl und Vandalismus.
  • CDW (Collision Damage Waiver): Hierbei handelt es sich um eine Vollkaskoversicherungen mit Haftungsreduzierung, jedoch nicht automatisch mit Haftungsbefreiung. Die Bedingungen sind von Land zu Land verschieden.
  • SCDW (Super CDW): Hierbei handelt es sich um eine Volkaskoversicherung mit besonders niedriger oder ganz ohne Selbstbeteiligung (SB). Versuche, eine möglichst geringe Selbstbeteiligung zu erreichen. Die Selbstbeteiligung gilt pro Schadenfall und wird sofort von der Kreditkarte abgezogen. Das kann im schlimmsten Fall die restliche Reise gefährden. Viele Anbieter haben sog. Rundum-Sorglos-Pakete im Angebot, bei denen die Selbstbeteiligung ca. 250 Euro beträgt. Das ist völlig in Ordung. Wir empfehlen daher diese Variante.

Andere Versicherungen

Darüber hinaus werden gern Gepäckversicherungen, Insassenversicherungen und zusätzliche Diebstahlversicherungen angeboten. Aus unserer Sicht sind diese Versicherungen nicht erforderlich.

Hinweis

Es ist gängige Praxis, auch bei seriösen Anbietern, dass du bei der Fahrzeugübernahme auf zusätzliche Versicherungen hingewiesen wirst. Nicht selten sollen die Mieter auf diese Weise verunsichert werden, sodass doch noch schnell eine Versicherung mehr abgeschlossen wird, um das Gewissen zu beruhigen. Wenn du dich vorher jedoch genau über die bereits von dir gebuchten  bzw. schon enthaltenen Versicherungen informierst, kannst du auf dieses „Spielchen“ entspannt reagieren.

Planst du eine Tour durch mehrere Länder, solltest du vorher klären, ob ein Grenzübertritt in das von dir gewünschte Land mit dem Mietwagen erlaubt ist. Andernfalls riskierst du den Versicherungsschutz und zahlst im schlimmsten Fall eine Strafgebühr.

Die Selbstbeteiligung

Die Selbstbeteiligung (SB) sind diejenigen Kosten, die du in einem Versicherungsfall (meist pro Schadenfall) selbst tragen musst. Daher empfehlen wir grundsätzlich, die Selbstbeteiligung bei der Vollkaskoversicherung so gering wie möglich zu wählen. Viele seriöse Angebote haben keine Selbstbeteiligung. D.h. du zahlst im Schadenfall gar nichts. Das ist natürlich die beste Variante. Es gibt aber auch Angebote, bei denen die Selbstbeteiligung auf 250 Euro reduziert ist. Das ist auch OK.

Unter der Klausel „Rückerstattung der Selbstbeteiligung“ wird die nachträgliche Erstattung der Selbstbeteiligung (meist durch den Vermittler) verstanden. D.h. du zahlst zunächst die Selbstbeteiligung und bekommst diese nachträglich unter Vorlage spezieller Nachweise wieder erstattet. Das funktioniert sehr gut.

Geht es nicht doch ohne (teure) Versicherung?

Aus unserer Sicht ein klares NEIN! Natürlich zahlst du für die Absicherung einen gewissen Preis, der in 90% der Fälle sicher „umsonst“ war. Wenn du aber keine Versicherung hast und du hast mit dem Mietwagen einen Unfall, kann es sehr schnell sehr teuer für dich werden. Wie wichtig eine solche Absicherung ist, soll folgende Erfahrung aus der Praxis während unserer Australienreise im Jahr 2014 verdeutlichen:

Wir stehen mit unserem Mietwagen an einer roten Ampel in Alice Springs als uns plötzlich ein anderes Auto ins Heck fährt. Glücklicherweise kam es zu keinem Personenschaden und unser Mietwagen schien auf den ersten Blick auchnicht viel abbekommen zu haben. Als wir am nächsten Morgen unsere Rucksäcke im Kofferraum verstauen wollten, bemerkten wir, dass dieser völlig verzogen war. Wir meldeten den Schaden sofort unserem Vermittler und dem Vermieter. Bei der Abgabe des Fahrzeugs dann der Schreck: die Kaution in Höhe von damals 2750 AUD (ca. 1700  Euro) wurde sofort einbehalten. Und das, obwohl uns nachweislich keine Schuld traf.

Ärgerlich, das Geld war erstmal weg. Da wir über den Vermittler aber eine entsprechende Versicherung mit Erstattung der Selbstbeteiligung abgeschlossen hatten, übergaben wir die Angelegenheit an den Vermittler ab, der uns den vollen Betrag erstattet hat.

Die Übernahme des Mietwagens vor Ort

Die Fahrzeugübernahme gestaltet sich in den meisten Fällen völlig unkompliziert. Wichtigste Dokumente sind hier dein Führerschein sowie eine auf auf den Mieter ausgestellte Kreditkarte. Es gibt einige Vermieter, die hier kleinlich sind und Wert darauf legen, dass Mieter und Kreditkarteninhaber dieselbe Person sind. Achte ggf. darauf, wenn du den Mietwagen buchst. Die Kreditkarte dient dem Vermieter als Sicherheit. Hier wird sofort die Kaution abgezogen. Weiterhin dient die Kreditkarte als Abrechnungsmedium für zusätzliche Leistungen sowie etwaige Strafzahlungen für die Missachtung der Tankregelung bei Fahrzeugrückgabe, Überziehung der Mietdauer sowie andere Zahlungen. Eine Kreditkarte ist für das Mieten eines Mietwagens also unverzichtbar.

Tipp

Bei Fahrzeugübernahme wird die Summe in Höhe der Kaution sofort auf deiner Kreditkarte geblockt. D.h. diese Summe steht dir für deine Reise nicht mehr zur Verfügung. Bei einer geringen Kautionshöhe ist das nicht weiter schlimm. Ist die Kaution jedoch höher, kannst du auf einer längeren Reise ggf. in einen finanziellen Engpass kommen. In diesem Fall empfehlen wir, die Kaution für den Mietwagen z.B. über eine andere Kreditkarte als für die Reise laufen zu lassen.

Der Schadenfall tritt ein – was nun?

Zunächst einmal: Ruhe bewahren! Und all das machen, was du auch in Deutschland in so einer Situation machen würdest. Gibt es Verletzte? Dann sollte das deine oberste Priorität sein! Erst dann kümmerst du dich um deinen Mietwagen und die Abwicklung des Schadens. Nachfolgend haben wir eine kleine Checkliste zusammengestellt, die dir dabei helfen soll.

  • Ruhe bewahren
  • Schaden von der Polizei aufnehmen lassen
  • Fotos machen
  • Schaden beim Vermittler melden
  • Schaden beim Vermieter melden
  • Unterlagen an Vermittler und Vermieter einsenden

Die Checkliste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und soll nur einen ungefähren Eindruck über den Ablauf vermitteln. Maßgeblich sind die Hinweise des Vermittlers zur Schadenabwicklung. Diese erhältst du in der Regel zusammen mit den Mietunterlagen nach Vertragsabschluss.

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Mehr Informationen zur Reiseplanung findest du in unserer Artikelserie zu folgenden Themen:

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